Außerordentliche Mitgliederversammlung 27.06.2016

Einladung

 

zur außerordentlichen

 

Mitgliederversammlung

 

am

 

          27. Juni, 20 Uhr im Clubhaus

 

Tagesordnung

 

1. Beschließen einer Satzungsänderung

2. Ergebnisse der Medenmannschaften 2016

3. Zwischenstand der Vorbereitungen des Jubiläums

90 Jahre TC RW Annweiler“  am 20.August 2015

1. Vorsitzender : Dieter Schmidt

 

 

 

Satzungsänderungen zur Mitgliederversammlung 27.06.2016

 

 (A) 8.Satzungsänderung  (aus dem Protokoll 21.2.2016)

(1) noch an der Satzung vom 8.März 2013

Streichung § 9: Finanzbeirat:

Füge in § 1, Absatz 2 ein: „bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

 

 (2)Satzungsänderung durch neue Paragraphierung der alten Satzung(2013) nach der vom Landessportbund empfohlenen Mustersatzung:

                alte Satzung                                      neue Satzung

                §1(1)                                     §1

                      (2)(3)                              §2

                      (4)                                   §3

                      (5)(6)(7)                        §4

                      (8)                                   §5

                §2                                          §6

                §3                                          §7

                §4                                          §8

                §5                                          §9

                §6                                          §10

                §7                                          §11

                §8                                          §12

                §9  vollständig gestrichen

                §10                                        §13                       

Abstimmung: 27 ja-Stimmen, 0 nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

(B) Vorlage der am 19.2.2016 geänderten Satzung beim Amtsgericht.

 

Verfügung von Änderungen durch die zuständige Rechtspflegerin am Amtsgericht Landau:

 

In den nachfolgenden Paragraphen sind die mit rot gekennzeichneten  Begriffe zu streichen beziehungsweise mit den grün gekennzeichneten Textpassagen zu ersetzen.

 

In §7(1)  Streichung des Passus „oder durch Auflösung des Vereins

 

In §11(a) Ersetzung des Ausdrucks „zehn Mitglieder „ durch „mindestens 30 Prozent der Mitglieder

 

In §11(2) Ersetzen des Ausdrucks „in der örtlichen Presse(momentan Trifelskurier)“ durch

                 „im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Annweiler (Trifelskurier)“

Korrektur der dem Vereinsregister eingereichten Satzungsänderung vom 19.2.16

 

rot Wegfall des Textes

grün Ergänzung bzw. Textänderung

 

Satzung   

des „Tennisclubs Rot-Weiß Annweiler. 1926 e.V“

 

§ 1 Vereinsname

Der am .26.Juli 1926  in .Annweiler am Trifels gegründete Verein führt den Namen Tennisclub Rot-Weiß Annweiler 1926 e.V. Er ist Mitglied des Sportbundes Pfalz im Landessportbund Rheinland-Pfalz und des Tennisverbandes Pfalz. Er hat seinen Sitz in Annweiler und ist im Amtsgericht Landau mit der Vereinsregisternummer 212 eingetragen.

 

§ 2 Vereinszweck

Der Tennisclub Rot-Weiß Annweiler 1926 e.V., mit Sitz in Annweiler, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck des Vereins wird durch die Förderung sportlicher Übungen

und Leistungen verwirklicht, insbesondere durch die Förderung des Tennissports von 

Kindern, Jugendlichen, Senioren sowie von Aktiven. Dazu gehören auch der Bau und

die Unterhaltung von Sportanlagen sowie der Erhalt des bestehenden Baubestands.

 

§ 3 Körperschaft

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§4 Mittel des Vereins

(1) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 5 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Annweiler, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und zwar insbesondere durch Förderung des Tennissports zu verwenden hat.

 

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

(1). Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, insbesondere besteht der Verein aus

a) Ehrenmitgliedern,

b) aktiven,

c) fördernden/passiven und

d) jugendlichen Mitgliedern.

(2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand eine schriftliche Beitrittserklärung zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Vorstand teilt seine Entscheidung dem Antragsteller mit.

(3). Die Mitglieder erkennen als für sich bindend die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände an, denen der Verein angehört.

(4). Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliederrechte.

 

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. oder durch Auflösung des Vereins.

(2) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Ende eines Quartals des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.

(3) Der Ausschluss eines Mitgliedes kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Das betroffene Mitglied soll vorher gehört werden.

 

§ 8 Beiträge und Gebühren

(1) Die Aufnahmegebühr sowie die Mitgliederbeiträge und das Entgelt für Arbeitsstunden werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt.

(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(3) Jugendliche Mitglieder sind Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres sowie Schüler und Studenten bis zum Abschluss ihrer Studiums/ihrer Ausbildung. Nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres sind sie stimmberechtigt.

 

§ 9 Spielberechtigung

(1) Fördernde/passive Mitglieder sind grundsätzlich nicht berechtigt das Spielfeld zu benutzen. Ausnahmen regelt die Spielordnung.

(2) Gäste haben die von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Benützung des Spielfeldes festgesetzte Gebühr im Voraus zu entrichten.

 

§ 10 Organe des Vereins

(1) Die Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung,

b) der Vorstand,

 

§ 11 Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt alljährlich im ersten Quartal zusammen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn

a) zehn Mitglieder mindestens 30 Prozent der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen,

b) das Interesse des Vereins dies erfordert.

(2) Die Tagesordnung, Zeit und Ort einer Mitgliederversammlung sollen mindestens eine Woche vor deren Zusammentritt durch schriftliche Einladung (auch durch Emails) und Aushang im Clubhaus oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Annweiler (Trifelskurier) in der örtlichen Presse (momentan Trifelskurier) allen Mitgliedern vom Vorstand bekannt gemacht werden.

(3) Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung muss über das abgelaufene Jahr und die Jahresabrechnung Bericht erstattet, auch müssen Beschlüsse über die Entlastung gefasst werden.

(4) Alle zwei Jahre wählt die ordentliche Mitgliederversammlung den Vorstand.

(5) Zusatzanträge zur Tagesordnung können bis zur Eröffnung der Mitgliederversammlung von drei Mitgliedern schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.

(6) Zur Beschlussfassung der Mitgliederversammlung genügt einfache Mehrheit, zu Satzungsänderungen drei Viertel Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

§ 12 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und Pressewart, dem Kassenwart, dem Sportwart, dem Jugendsportwart und drei Beisitzern.

(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung kann einen ehemaligen 1. Vorsitzenden, der sich um den Verein besondere Verdienste erworben hat, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zum Ehrenvorsitzenden wählen. Der Ehrenvorsitzende ist stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand.

(3) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

(4) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.

Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis ist geregelt, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung bzw. nach Absprache tätig wird.

(5) Entfällt ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit, so bestimmt der Vorstand ein anderes Vorstandsmitglied, das die Aufgaben des Ausgeschiedenen bis zur nächsten Mitgliederversammlung wahrnimmt.

(6) Die Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt.

 

§ 13 Jugend des Vereins

(1) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Jugend das Recht zur

Selbstverwaltung im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins

eingeräumt werden.

(2) In diesem Fall gibt sich die Jugend eine eigene Jugendordnung, die der Genehmigung des Vorstands bedarf. Die Jugend entscheidet mit über die Verwendung der Ihr zu fließenden Mittel.

 

Beschlossen in der Außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 27.06. 2016.

 

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     Dieter Schmidt, 1. Vorsitzender                         Hans Rainer Jung, 2. Vorsitzender

 

 

 

95 Jahre TC RW Annweiler

Gründungsurkunde vom

26. Juli 1926

Zähler seit 10.06.2012

 

Annweiler-Bindersbach   

Gaststätte des Tennisclubs

 

Gastraum 50 und Terrasse 60  

 

Sitzplätze.

 

Tel.  06346 - 2250


 

 

zur Zeit
geschlossen

 

Blick vom Trifels: Freiplätze, Clubhaus und Tennishalle Foto: Brachert

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